Rechtsanwältin und Steuerberaterin

Ute Langhanki

Fachanwältin für Steuerrecht

 

   
Zur Person
Regierungsrätin im höheren Dienst der Steuerverwaltung des Landes Brandenburg bis 2003

Oktober 2003 - Niederlassung als selbstständige Rechtsanwältin und Gründung der Kanzlei

März 2006 - Zulassung zur Steuerberaterin
März 2007 - Zulassung zur Fachanwältin für Steuerrecht
 
Schwerpunkte
Umfassende steuerliche und anwaltliche Beratung von Arbeitnehmern, Rentnern, Selbstständigen & Gewerbetreibenden
Insbesondere Erstellung von Steuererklärungen, laufende Buchhaltung, Begleitung in Rechtsbehelfsverfahren & bei Aussenprüfungen.
Anwaltliche Schwerpunkte: Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht & Gesellschaftsrecht
Insbesondere rechtsgestaltende Beratung im Sinne eines einheitlichen steuerlich-anwaltlichen Beratungskonzeptes